Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Simple Smart Solution UG, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt a. Main
Stand: September 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Simple Smart Solution UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, einschließlich Beratung, Entwicklung, Implementierung, Schulung, Lizenzvergabe und Support.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie etwaigen Nachtragsvereinbarungen.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards. Art, Umfang und Zeitplan der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Aufforderung unter Angabe konkreter Mängel ablehnt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Dauerschuldverhältnissen und Rahmenverträgen kann der Auftragnehmer monatliche Abschlagszahlungen verlangen. Bei Festpreisprojekten können Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt gestellt werden.
§ 5 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke, einschließlich Software, Dokumentationen und Konzepte, unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Leistungen. Der Quellcode von Individualsoftware wird dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung übergeben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut erbringen (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 Euro pro Schadensfall.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Projekten mit Festpreisvereinbarung ist eine Kündigung durch den Auftraggeber nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.